Das Internet und die Markenrechte
Geheim hin weiss jeder Internet Nutzer, dass es nicht erlaubt ist, bestimmte Symbole zu kopieren und ohne Erlaubnis wettbewerblich für die eigenen Zwecke einzusetzen. Denn es handelt sich bei den Marken um eingetragene Warenzeichen anderer Unternehmen, an denen diese alle Besitzrechte halten. Sie gelten als geistiges Eigentum der Firmen. So ist es beispielsweise nicht erlaubt, ohne Erlaubnis der Daimler-Benz AG seine Autowerkstatt mit dem Mercedes-Stern zu bewerben.
Im Internet ist es jedoch einiges komplizierter. Denn man kann seine Werkstatt dort beispielsweise in der Adresszeile nicht mit dem konkreten Mercedes-Stern bewerben, wohl aber mit „www.beste-mercedes-werkstatt.de“. Das Netz verlangt deshalb fast zwingend eine Erweiterung des Warenzeichens zu einem „Marken Brand“.
Was ist ein „Marken Brand“?
Frei erklärt ist ein „Marken Brand“ das „Brandzeichen“ (engl: „Brand“) einer bestimmten Marke, dass ohne Erlaubnis nicht frei verwendet werden darf. Diese Brandzeichen umfassen alle Markenbezeichnungen und Symbole, die geistiges Eigentum einer bestimmten Firma sind. Dazu gehört auch das Wort „Mercedes“.
Das Internet verlangt jedoch einen rechtlichen Kunstgriff, um das Brand „Mercedes“ angemessen zu schützen. Denn natürlich darf jeder Mensch in seinem Blog schreiben, er habe aus dem Fenster gesehen und dabei einen fahrenden Mercedes entdeckt. Er darf seinen Blog sogar mit der Adresse „www.diesen-Mercedes-habe-ich-heute-gesehen.de bezeichnen. Der Unterschied ist, dass hierbei kein wettbewerblicher Vorteil für den Blogger besteht. Er möchte keine Dienstleistung, wie beispielsweise eine Reparatur der Fahrzeuge aus dem Stuttgarter Autohaus anbieten, sondern lediglich informieren.
„Marken Brands“ sind deshalb alle Begriffe, die sich im geistigen Eigentum eines Unternehmens befinden, die von Fremdpersonen nicht ohne Erlaubnis wettbewerblich verwendet werden dürfen. Bei den konkreten Symbolen, wie zum Beispiel dem Stern, gilt für das Internet das gleiche wie sonst auch: Sie dürfen ohne Erlaubnis nicht verwendet werden oder müssen zumindest nach Aufforderung durch die Daimler-Benz AG beseitigt werden.
Die problematische Marken Brand Grauzone
Es gibt jedoch eine rechtliche Grauzone zwischen dem Moment, in dem man noch informiert und in dem man schon ein „Marken Brand“ verletzt. So könnte sich beispielsweise eine Privatperson auf die Reparatur von iPhones spezialisieren und sein Internet-Angebot www.iPhone-Reparatur.de nennen. Faktisch ist dies nicht falsch: Die Privatperson repariert tatsächlich iPhones. Um dies deutlich zu machen, muss sie den Begriff verwenden, der sich im geistigen Eigentum der Firma Apple befindet. Ob die Adresse jedoch zulässig wäre, ist fraglich und müsste vor Gericht geklärt werden. Meist kaufen die Firmen solche Domains zuvor, um den Gerichtsprozess bezüglich der Marken Brand Verletzung zu umgehen.