Baum fällen Genehmigung und Bewilligung im Gesetz

Autor: buezzer | → Kommentar schreiben!

Hier finden Sie die wichtigsten Punkte rund um die Genehmigung und Bewilligung für das Fällen der Bäume in der Schweiz und in Deutschland. In der Schweiz wie auch in Deutschland gelten für macnhe Bäume, Hecken, Sträucher und besonder für Wälder ein gesetzlicher Schutz. Eine kleine Zusammenfassung der geschützten Gehölze, Sträucher, Hecken, Wälder und Bäume.

 

Genehmigung für das Fällen der Bäume

Zunächst sollten Sie sich vorab informieren, ob Sie aufgrund der Baumschutzverordnung eine Genehmigung von der Bauverwaltung Ihrer Gemeinde benötigen.

Es kann sein, dass der Baum geschützt ist, dies ist vor allem bei älteren Bäumen der Fall. Das Abholzen von Baumständen, welche im Zonenplan eingezeichnet sind, setzen stets eine Bewilligung voraus. In der Schweiz zählen zudem je nachdem Wälder, Hecken und Einzelbäume zum geschützten Gehölze. Der Wald und verwilderte Baumgruppen auf privaten Grundstücken geniessen ausserdem grundsätzlich einen Schutzstatus, der auch im Gesetz verankert ist. Eingriffe, Rodungen und Holzschlag sind in diesen Fällen gesetzlich verboten, eine Genehmigung wird hier nicht erteilt. Ein Verstoss kann eine saftige Geldstrafe und Busse nach sich ziehen.

Falls Sie nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland wohnhaft sind, müssen Sie Ihr Vorhaben, Bäume zu fällen, vom Ordnungsamt bewilligen lassen. Dort ist eine Genehmigung bei Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm, gemessen in einer Höhe von 1 Meter bis 1,30 Meter zwingend notwendig. Je nach deutscher Gemeinde fallen die Gebühren Kosten für die Genehmigung unterschiedlich aus, in der Regel liegen die Preise zwischen 25 und 85 Euro für eine Bewilligung.

Baum fällen Kosten

Sollten Sie einen Baum fällen, ohne vorher die entsprechende Erlaubnis und Genehmigung eingeholt zu haben, müssen Sie später mit einem Bussgeld rechnen. Dies kann Sie beim unbewilligten zu Fall bringen eines Baumes teuer zu stehen kommen, was letztendlich die Kosten für das Bäume fällen in die Höhe treibt. Preise von mehreren Tausend Franken Strafe bzw. Euro sind in solchen Fällen eines Verstosses gegen die Genehmigung-Auflagen und Schutzverordnung keine Seltenheit.


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